FAQ
Vergütung des Rechtsanwalts in Polen
Es gilt eine Vergütungsordnung für Rechtsanwälte in Polen. Im zivilrechtlichen Bereich berechnen sich die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert. Beispiele:
Streitwert bis 500 PLN Gebühr 90 PLN
Streitwert bis 1500 PLN Gebühr 270 PLN
Streitwert bis 5000 PLN Gebühr 900 PLN
Streitwert bis 10 000 PLN Gebühr 1800 PLN
Streitwert bis 50 000 PLN Gebühr 3600 PLN
Streitwert bis 200 000 PLN Gebühr 5400 PLN
Streitwert bis 2 000 000 PLN Gebühr 10 800 PLN
Streitwert bis 5 000 000 PLN Gebühr 15 000 PLN
Die gesetzlichen Gebührensätze des Rechtsanwalts wurden 2016 abgesenkt, und sind seitdem nicht kostendeckend. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist deswegen jederzeit möglich.
Die jeweils angemessene Anwaltsvergütung ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Bedeutung der Angelegenheit nach billigem Ermessen zu bestimmen.
Für die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt ist die Vereinbarung eines Stundensatzes oder einer Pauschalvergütung üblich. Darüber hinaus sind auch Erfolgshonorare möglich, wobei die Gebührenvereinbarung zwingend einen erfolgsunabhängigen Gebührenteil zu beinhalten hat.
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